ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FOTOBEBEN
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
A. Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Fotobeben, Thomas Gscheidl, Scherenbergstraße 4, 97082 Würzburg, im Folgenden „Fotobeben“ genannt und dem jeweiligen Kunden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Fotobeben hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox sowie Zubehör von Fotobeben an den Kunden.
5. Der Kunde kann über die Website von Fotobeben, Social Media – und Verkaufsportalen, per Telefon, Kurznachricht, E-Mail oder persönlich eine Anfrage zur Miete der Fotobox stellen. Fotobeben wird dem Kunden daraufhin ein Angebot übersenden. Die Angebote von Fotobeben sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestätigt der Kunde daraufhin das Angebot von Fotobeben, so handelt es sich um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Fotobeben wird, wenn sie das Angebot annimmt, dem Kunden binnen 5 Werktagen eine Auftragsbestätigung zusenden. Sollte der Kunde eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an sein Angebot nicht mehr gebunden. Der Vertrag kommt grundsätzlich unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Mietzinszahlung binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zustande. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Mietbeginn weniger als 14 Tage, so kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung spätestens bis 5 Werktage vor Mietbeginn zustande.
6. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um die Gesamtpreise. Die Umsatzsteuer wird auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht ausgewiesen.
7. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Pflichten von Fotobeben
1. Der Umfang der von Fotobeben zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem An-gebot.
2. Fotobeben ist grundsätzlich verpflichtet, dem Kunden die Fotobox sowie ggfs. verein-bartes Zubehör in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand für die vertraglich vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
3. Sollte die Fotobox sowie ggfs. vereinbartes Zubehör während der Mietzeit ohne Ver-schulden des Kunden einen Mangel aufweisen, wird Fotobeben diesen unverzüglich beheben oder dem Mieter einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen.
4. Wenn ein Versand der Fotobox zwischen den Parteien vereinbart wird und der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Fotobox an den Kunden vor. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Ware durch den Versanddienstleister an ihn zugestellt werden kann. Sollte eine Zustellung an den Kunden durch ein von ihm verschuldeten Grund nicht möglich sein, behält Fotobeben seinen Anspruch auf Vergütung. Wird die Fotobox sowie etwaiges Zubehör von Fotobeben persönlich angeliefert oder von dem Kunden selbst abgeholt, geht die Gefahr mit Übergabe der Fotobox sowie etwaigem Zubehör auf den Kunden über.
§ 3 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese Fotobe-ben unverzüglich mitzuteilen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Fotobox sowie etwaiges Zubehör sorgsam und pfleglich zu behandeln und nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden. Die Fotobox darf nur in Innenräumen verwendet werden und ist vor Feuchtigkeit und Nässe zu schützen. Eine Beklebung oder anderweitige Veränderung der Fotobox ist nicht gestattet, insbesondere ist es dem Kunden verboten, die von Fotobeben angebrachten Datenschutzhinweise zu entfernen oder zu verdecken. Diese müssen nach dem Aufstellen jederzeit frei zugänglich und lesbar sein.
3. Der Kunde hat die Fotobox bei Lieferung durch ein Versandunternehmen oder Fotobeben oder bei Abholung nach Erhalt auf Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit zu testen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, sind Fotobeben unverzüglich zu melden. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Mängelbehebung durch Fotobeben aktiv mitzuwirken, soweit ihm dies zuzumuten ist.
4. Die Fotobox darf nur zusammen mit dem überlassenen technischen Zubehör (Drucker, USB-Stick, Stromkabel) betrieben werden.
5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, an der Fotobox sowie etwaigem Zubehör Veränderungen vorzunehmen und/oder Reparaturen durchzuführen. Das Öffnen der Fotobox sowie softwareseitige Veränderungen am PC sind untersagt.
6. Eine Überlassung des Mietgegenstandes an einen Dritten bedarf der Zustimmung von Fotobeben.
7. Soweit eine persönliche Abholung und Rückgabe der gemieteten Gegenstände zwi-schen den Parteien vereinbart wurde, kann diese nur nach terminlicher Absprache mit Fotobeben erfolgen. Spätestens einen Werktag nach dem vereinbarten Veranstal-tungstag muss die Fotobox abholbereit sein, zurückgebracht oder versandt werden.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die Fotobox sowie etwaiges Zubehör und nicht verwende-tes Material (Fotopapier, Farbbänder) vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zu-stand und geordnet zurückzugeben. Der Kunde sollte für die Rücksendung den gelie-ferten Karton sowie das Verpackungsmaterial verwenden, um eine Beschädigung der Fotobox zu vermeiden. Der Kunde haftet für Beschädigung, Verlust und /oder Dieb-stahl, soweit ihm hier ein Verschulden trifft. Es steht ihm frei eine Versicherung für diese Fälle abzuschließen.
9. Fotobeben behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegen-stände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billi-gung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
§ 4 Mietdauer
1. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot, welches die Grundlage für den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bildet und beginnt bzw. endet mit den dort ge-nannten Zeitpunkten.
2. Die Mietdauer berechnet sich immer anhand von Tagen; eine stundenweise Mietung der Fotobox ist nicht möglich.
3. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Kunde Fotobeben hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Kunde die volle pro Tag vereinbarte Ver-gütung zu entrichten. Fotobeben bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbe-halten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.
§ 5 Mietzins, Zahlung und Verzug
1. Mit Zugang der Rechnung ist die Zahlung fällig.
2. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Fotobeben in Textform zu erheben. Rechnungen von Fotobeben gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
3. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht ge-leistet hat. Bei Verbrauchern gilt dies ebenfalls, wenn sie auf der Rechnung auf diese Folge hingewiesen worden sind.
4. Ab Verzug hat der Kunde, soweit er Unternehmer ist, die Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu tragen. Bei Verbrauchern betragen die Verzugszin-sen 5 % über dem Basiszinssatz.
5. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zah-lungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich die Fotobeben ausdrücklich vor. Fotobeben ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten. 6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht für den Fall einer Versendung und/oder andere Verbringung durch Dritte mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, sofern dieser Unternehmer ist.
§ 6 Stornierung
Der Kunde kann folgenden Stornierungsbedingungen Gebrauch machen:
1. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn sind 60 % des vereinbarten Miet-preises als Entschädigung zu bezahlen.
2. Bei einer Stornierung bis 15 Tage vor Mietbeginn sind 80 % des vereinbarten Miet-preises zu bezahlen.
3. Bei einer späteren Stornierung ist der Mietzins in vollständiger Höhe zu bezahlen.
4. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass Fotobeben kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, soweit er Kaufmann ist, die Mietgegenstände bei Überlas-sung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Man-gel zeigt, diesen der Fotobeben unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietge-genstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersu-chung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die An-zeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zu-stand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung diese Mangels als ge-nehmigt / mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weite-rer Ansprüche von Fotobeben nicht berechtigt nach § 537 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Be-reicherung zu verlangen.
2. Fotobeben haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schä-den, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffen-heitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Ver-letzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Für sonstige Schäden haftet Fotobeben nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög-licht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflich-ten) oder wenn es sich um ein allein von Fotobeben zu beherrschendes Risiko han-delt.
4. In den Fällen des Abs. 3 ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Kunde Unternehmer ist.
5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Fo-tobeben.
§ 8 Höhere Gewalt/Unmöglichkeit
Fotobeben ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen ins-besondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbe-trieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
Stand: 12.10.2021